Sozialistengesetz

„Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokraten“. Das Sozialistengesetz war gültig von 1878 bis 1890. Politische und gewerkschaftliche Organisationen sowie sozialdemokratische Zeitungen wurden verboten. Versammlungen wurden bespitzelt und aufgelöst. Funktionäre kamen vor Gericht und wurden verurteilt. Da die Verfolgung in Bayern weniger heftig war, als in Preußen, ließen sich namhafte Sozialdemokraten in München nieder, das sich in den 1880er Jahren zu einem Zentrum der deutschen Sozialdemokratie entwickelte.

Lexikon Bild 008: Hausdurchsuchung während des Sozialistengesetzes [Archiv der Sozialen Demokratie Fotoarchiv]
Hausdurchsuchung während des Sozialistengesetzes
(Archiv der Sozialen Demokratie Fotoarchiv)