Asylkompromiss

Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur wurde in das deutsche Grundgesetz ein klares Asylrecht aufgenommen. In Artikel 16 heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Als in den 1990er Jahren die Zahl der Asylsuchenden stieg, wurden in der Politik zunehmend Einschränkungen des Asylrechts diskutiert. Die bayerische SPD berief eine Arbeitsgruppe „Asyl und Zuwanderung“ ein, die sich für eine unveränderte Beibehaltung des Artikel 16 aussprach. Ein außerordentlicher Landesparteitag bestätigte diese Linie. Als auf Bundesebene zwischen SPD und CDU/CSU-FDP-Koalition ein Kompromiss ausgehandelt wurde, der einen Gesetzesvorbehalt und die faktische Einschränkung des Asylrechts vorsah, empfahl Renate Schmidt trotz heftiger Kritik aus dem Landesverband ein „konditioniertes Ja“ zu dem Kompromiss.