Petition der Augsburger Textilarbeiter an König Maximilian II.
In den hiesigen Baumwollspinnereien, Webereien, Kattundruckereien ist (...) von jeher die Arbeitszeit von 5 Uhr Morgens bis Abends 7 Uhr festgesetzt. (...) Hinzu kommt (...), daß…
…die Arbeitszeit in diesen Fabriken (...) überschritten wird. Es gibt (...) Fabriken, welche wochenweise oft bis 8 Uhr Abends, an Samstagen sogar bis 11 Uhr Nachts arbeiten lassen. Jene Kinder und Arbeiter (...), welche ihr Domizil in den umliegenden Ortschaften haben, (...) sind (...) genöthigt Morgens schon um 3 Uhr aufzustehen. (...) Bis die Arbeiter nach Hause kommen, wird es neun Uhr und bis sie zur Nacht gegessen und ihre Ruhestätte aufsuchen können wird es 10 Uhr. So bleibt diesen Arbeitern, wovon die Hälfte Kinder und Weibspersonen sind, nur 5 Stunden zur nöthigen Ruhe.«